Wissenswertes zur Regionalliga und DFB-Pokal
Wer gern mitfiebert, welches Team der Oberliga Hamburg, der Oberliga Schleswig-Holstein, der Oberligen Niedersachsen oder der Verbandsliga Bremen für einen Aufstieg im Sommer 2019 in die Regionalliga Nord in Frage kommt, hat es künftig einfacher mitzudenken. Vereine, die im Wege des Aufstiegs nach Ende der kommenden Saison an der Regionalligasaison 2019/2020 teilnehmen möchten, müssen schon zur Saison 2018/2019 sowohl eine zweite Frauenmannschaft (11er-Feld), als auch eine B-Juniorinnen-Mannschaft (11er-Feld) melden und beide dauerhaft im Spielbetrieb halten. Ansonsten nützt der sportliche Erfolg der (zumeist) 1. Frauen nichts und diese können nicht in die Regionalliga Nord aufsteigen. Bisher reichte es, quasi aus Anlass der Meldung für die Regionalliga, den „Unterbau“ erstmals zu melden. Künftig muss dieser mindestens eine Saison lang im Spielbetrieb gewesen sein. Mit Bekanntgabe der Staffeln zur kommenden Saison auf HFV-Ebene wird somit ersichtlich, wer diese formalen Voraussetzungen nicht erfüllt und trotz sportlichen Erfolgs als Aufstiegskandidat ausscheidet. Damit haben auch die Spielerinnen Klarheit: Spiele ich bei den 1. Frauen Oberliga, mein Verein hat aber eines der beiden oder sogar keines der beiden benötigen Teams (2. Frauen/B-Mädchen) vor zu melden, werde ich mit meiner Mannschaft nach Saisonende nicht aufsteigen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist vielen ambitionierten Vereinen gerade sehr daran gelegen, mit Sichtungstrainings und ähnlichen Maßnahmen, die nötigen drei Mannschaften zu realisieren.
Eine weitere Neuerung ist für die künftigen Meister der Regionalliga von Interesse. Erstmals nach Ende der kommenden Saison werden diese ein Startrecht für den DFB-Pokal der nachfolgenden Saison erhalten. Der Meister der Regionalliga Nord 2018/2019 darf also 2019/2020 in der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals antreten. Hintergrund ist natürlich die Einführung der eingleisigen 2. Bundesliga. Viele ehemalige Zweitligisten müssen dieser Tage in die Regionalligen absteigen und der DFB-Pokal verliert dadurch für übernächste Saison mehrere startberechtigte Teams. Aus Sicht des FC St. Pauli greift diese Regelung ein Jahr zu spät. Denn der Bramfelder SV hätte als Meister und Pokalsieger nur einen von zwei zustehenden Startplätzen nutzen können und der Vize-Pokalsieger wäre nachgerückt.