Aufstieg und Abstieg: Eine kleine Übersicht
In der letzten Zeit bemerke ich, dass sich am Spielfeldrand immer mehr Gespräche um die Frage drehen, wie viele Mannschaften absteigen oder aufsteigen können und wie es mit der Relegation läuft. Das zieht sich durch fast alle Ligen. Ich will mal den Regelfall aus norddeutscher Sicht bis zur Verbandsliga Hamburg zusammenfassen. Alle nachfolgend genannten Mannschaften belegen zwar derzeit die Auf- bzw. Abstiegsplätze, aber in den meisten Fällen ist das letzte Wort über die Endplatzierung noch nicht gesprochen.
Aus der Allianz Frauen-Bundesliga steigen die beiden letztplatzierten Teams ab. Je nach Herkunft gehen diese in die 2. Bundesliga Nord oder 2. Bundesliga Süd runter. Derzeit wären der 1. FC Köln und der SV Werder Bremen die Absteiger, wobei Bremen als Nordverein in die 2. Bundesliga Nord gehen würde.
Die Meister der 2. Bundesliga Nord und Süd steigen in die Allianz Frauen-Bundesliga auf. Das ist seit Sonntag im Norden der MSV Duisburg, dem damit der direkte Wiederaufstieg gelungen ist. Es gibt zwei feste Absteiger aus der 2. Bundesliga Nord und zwei aus der 2. Bundesliga Süd, derzeit Holstein Kiel und der FFV Leipzig im Norden bzw. TSV Alemania Aachen und ETSV Würzburg im Süden. Den 5. Absteiger spielen der Drittletzte aus dem Norden (BW Hohen Neuendorf) und der Drittletzte aus dem Süden (SV Weinberg) in einem Relegationsspiel aus.
Die vier festen Absteiger und der Verlierer des Relegationsspiels steigen in die jeweils zugehörende Regionalliga ab. Davon gibt es passenderweise fünf (Nord, Nordost, West, Südwest, Süd). Alle Regionalligisten hoffen, dass aus dem Pool der 5 Absteiger nicht mehr als ein Verein in ihre Liga kommt, da sich sonst dort die Zahl der Absteiger erhöhen würde. Im Norden sieht es diesbezüglich gut aus, denn aktuell ist mit Holstein Kiel nur ein Nordverein betroffen.
Aus der Regionalliga Nord steigt der Meister in die 2. Bundesliga Nord auf, aktuell der Bramfelder SV. Er tauscht quasi mit Absteiger Kiel. Aus der Regionalliga Nord steigen zudem zwei Teams ab. Derzeit stehen auf diesen Abstiegsplätzen der SV Heidekraut Andervenne und der Hamburger SV. Auch hier gilt, dass die Absteiger in die jeweiligen Ligen der Landesverbände absteigen würden, also derzeit der Heidekraut Andervenne in die Oberliga (West) Niedersachsen und der Hamburger SV in die Verbandsliga Hamburg.
Aufgefüllt wird einer der freien Plätze in der Regionalliga Nord durch den Meister aus Niedersachsen. Da die Oberliga in Niedersachsen zweigleisig ist, spielen die Meister aus West und Ost in einem Endspiel (zumeist in Barsinghausen) den Landesmeister und zugleich Aufsteiger aus. In West ist der SV Meppen II Tabellenführer, in Ost der VfL Jesteburg. Zweiter Aufsteiger in die Regionalliga Nord ist der Sieger einer einfachen Punktrunde (Jeder gegen Jeden, auch als Relegation bezeichnet) aus den Landesmeistern in Schleswig-Holstein (Tabellenführer ist SG Ratekau-Strand), Bremen (Tabellenführer ist TV Eiche Horn) und Hamburg (Tabellenführer ist FC St. Pauli).
Soweit die Regelfälle. Gern wird jedoch über die Varianten spekuliert. Beispielsweise kann in einer der überregionalen Ligen ein Verein nur mit einer seiner Mannschaften vertreten sein. Sollte also in der Regionalliga Nord der SV Werder Bremen II doch noch am Bramfelder SV vorbeiziehen können, könnte ein Aufstieg Werders Zweitvertretung daran scheitern, dass das Startrecht in der 2. Liga schon durch den möglichen Erstliga-Absteiger SV Werder Bremen I belegt ist. Dann wäre Werder II zwar Meister der Regionalliga Nord, das Aufstiegsrecht ginge jedoch an den Tabellenzweiten der Regionalliga Nord. Ein Aspekt, der erklärt, warum man nahezu sicher von einem Aufstieg des Bramfelder SV ausgehen kann, tendenziell als Meister, nötigenfalls als Vizemeister.
In der 2. Bundesliga Süd gibt es übrigens aktuell die Situation, dass auf Platz 1 die TSG 1899 Hoffenheim II steht, aber nicht aufsteigen darf und auf Platz 3 der FC Bayern München II, der ebenfalls nicht aufstiegsberechtigt ist. Faktisch werden also Borussia Mönchengladbach (Zweiter) und der 1. FC Saarbrücken (Vierter) den Aufstieg unter sich ausmachen.
Ferner wurde lange spekuliert, was passiert, wenn aus der 2. Bundesliga Nord mehr als ein Team absteigt, dass in die Regionalliga Nord rücken müsste. Kandidaten waren zusätzlich zu Holstein Kiel hier u. a. der SV Henstedt-Ulzburg oder der VfL Wolfsburg II. Die Zahl der aus der Regionalliga Nord absteigenden Vereine erhöht sich in dem Falle. Es hätte dann einen dritten oder gar vierten Absteiger gegeben. Derzeit sieht aber alles danach aus, dass es nur Kiel treffen sollte, sodass sich der Drittletzte der Regionalliga Nord in der Klasse halten dürfte.
Alles durcheinanderbringen können Aspekte abseits der sportlichen Erfolge oder Misserfolge. In der jüngeren Vergangenheit zeigten die Fälle des Mellendorfer TV, des Hamburger SV, des SC 07 Bad Neuenahr, des VfL Bochum, des TSV Eintracht Immenbeck und etlicher anderer mehr, dass durch Nichtmeldung für die kommende Saison (Startverzicht trotz sportlicher Qualifikation) oder Rückziehung einer Mannschaft nach Saisonbeginn (FFC Oldesloe 2000) Sonderfälle eintreten können.
Eine sportlich aus der Regionalliga Nord abgestiegene Mannschaft könnte z. B. davon profitieren, sprich trotzdem die Klasse halten, wenn ein Team, etwa der Absteiger aus der 2. Bundesliga Nord, auf sein Startrecht in der Regionalliga Nord verzichtet und stattdessen in einer niedrigeren Spielklasse antreten will, oder sich gar ganz auflöst.
In der Vergangenheit waren in diesen Fällen beispielsweise finanzielle Probleme ausschlaggebend, oder man bekam nicht die erforderlichen Mannschaftsstärken zusammen. Gerade in den oberen Ligen reicht ja für das Startrecht nicht nur die eigentlich am Wettbewerb teilnehmende Mannschaft, man muss auch den nötigen Unterbau nachweisen. In der Regionalliga Nord beispielsweise sind Meldevoraussetzung die zusätzliche Meldung einer 2. Frauenmannschaft auf 11er-Feld und einer B-Juniorinnenmannschaft auf 11er-Feld. Entscheidend ist die Meldung des Unterbaus für die kommende Spielzeit. Wenn also ein Verein diesen Unterbau derzeit noch nicht hat, sich anlässlich des Aufstiegs der 1. Frauen aber für die kommende Spielzeit zulegt, ist das in Ordnung. Umgekehrt gilt, dass ein wegbrechender Unterbau einer 1. Frauenmannschaft “das Genick brechen kann”, obwohl die 1. Frauen selbst die Klasse gehalten hätten. In welcher Liga und wie gut der Unterbau spielt, ist formal nahezu unerheblich, Hauptsache er existiert und spielt die eigene Saison durch.
Also, in gewissen Fällen gibt es für sportliche Absteiger noch einen Rettungsanker. Spekulieren sollte man darauf jedoch nicht zu sehr, denn die Abhängigkeit von Entscheidungen der Gegner oder Verbände liegt bei 100 %. Meldeschluss für die Regionalliga Nord ist übrigens tatsächlich der 1. Mai 2016, der Meldeschluss für die 2. Bundesliga Nord ist bereits Mitte März verstrichen, wurde aber vom Bramfelder SV eingehalten.
Die eben genannten Voraussetzungen zum Unterbau und zu Finanzen hindern auch manche Mannschaften daran, trotz sportlicher Qualifikation, für die nächsthöhere Liga zu melden. Das kann dem sportlich Zweit- oder gar drittplatzieren Team zum unverhofften Aufstieg verhelfen. Im letzten Jahr hätte TV Jahn Delmenhorst das Endspiel um die Landesmeisterschaft in Niedersachsen auch verlieren können, aufgestiegen wäre man angesichts des Verzichtes von Gegner Sparta Göttingen dennoch. Aber natürlich wollte man sich sportlich durchsetzen und den Aufstieg mit dem Meistertitel unterfüttern, was beides gelang.
Der Landesmeister aus Schleswig-Holstein SSC Hagen Ahrensburg verzichtete – wie alle anderen Teams der Schleswig-Holstein-Liga auch – auf die Teilnahme an der Relegation zur Regionalliga Nord. Da nach dem Aufstieg des SV Henstedt-Ulzburg in die 2. Bundesliga Nord und den Abstiegen von TuRa Meldorf und dem SV Ahlerstedt/Ottendorf in der Regionalliga Nord drei freie Plätze zu besetzen waren, aus der 2. Bundesliga Nord aber kein Team in die Regionalliga Nord abstieg, konnte die Relegation entfallen und die Plätze mit Delmenhorst, Buntentor und DUWO nachbesetzt werden. DUWO hatte als Hamburger Vizemeister sogar doppelt Glück, da der Hamburger Meister TSC Wellingsbüttel nicht für die Regionalliga Nord meldete, man also als Vizemeister in die Regionalliga Nord rutschte. Dass es dafür nicht nur eine formale, sondern auch eine sportliche Rechtfertigung gab, zeigte das Team im Laufe der aktuellen Spielzeit.
Also, eigentlich sieht man in jeder Liga nach dem letzten Spieltag, wer auf- bzw. abgestiegen ist. Doch erst nach Meldeschluss für die kommende Saison hat man größere Klarheit. Selbst dann ist man nie ganz sicher, da Rückzüge von Mannschaften jederzeit erfolgen können, als Verzicht bis Meldeschluss, als Rückzug nach Meldeschluss bis zum 30.06. oder – noch weniger schön – als Rückzug in der laufenden Saison, also nach dem 01.07. Und davon gab es in Hamburg auch dieses Jahr einige. Bisher nicht betroffen ist die Verbandsliga. Hier steht St. Pauli auf dem Aufstiegsplatz und die Absteiger wären derzeit die 2. Frauen des FC Bergedorf 85 und der Eimsbütteler Turnverband, einen möglichen hamburger Absteiger aus der Regionalliga und die möglichen Folgen nicht eingerechnet. Nachrücken werden regulär aus der Landesliga der Meister HSV Barmbek-Uhlenhorst und der Vizemeister. Diesen Platz 2 hat derzeit der HEBC inne.
In der Landesliga, den beiden Bezirksligen und den drei Kreisligen gab es gleich eine Handvoll Mannschaften, die vor dem ersten Spieltag, nach wenigen Spielen oder erst in der Rückrunde ihre Teilnahme vorzeitig beenden mussten. Hier wird der HFV auseinanderklamüsern dürfen, wo es weniger Absteiger, den Auswirkungen auf eine geplante Relegation oder zusätzliche Aufsteiger geben wird. Dazu muss man aber auch die Meldungen der Teams für die kommende Saison einbeziehen und diese sind zumeist bis Anfang Juni möglich. Das abschließende Bild für die Saison 2016/2017 wird sich erst im Juli ergeben.
So, nun hoffe ich, dass ich alles einigermaßen verständlich und auch richtig wiedergegeben habe. Mir ist bewusst, dass weitere, seltenere Konstellationen denkbar sind, die ich hier aber mal unerwähnt lasse, damit es nicht noch unübersichtlicher wird. Die Wahrheit liegt auf dem Platz – sie steht aber zudem in den Satzungen, Ordnungen oder Durchführungsbestimmungen.